Landgericht Köln, 2009-05-12, 2 O 533/08

2 O 533/08Kantonsgericht12.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 2 O 533/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-05-12

Aktenzeichen: 2 O 533/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0512.2O533.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin, ihr Prozesskostenhilfe für das beabsichtigte Klageverfahren zu bewilligen, wird abgelehnt.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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