Landgericht Köln, 2009-05-08, 81 O 220/08

81 O 220/08Kantonsgericht08.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 81 O 220/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-05-08

Aktenzeichen: 81 O 220/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0508.81O220.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

in die Löschung des zu ihren Gunsten bei der E e.G., L-Straße 75/77, #### G, gestellten Dispute-Eintrags für die Internetdomain „welle.de“ einzuwilligen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 120% desjenigen Betrages, dessentwegen vollstreckt wird.

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