9 OH 413/09•Landgericht Köln, 2009-05-06, 9 OH 413/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 9 OH 413/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-05-06
Aktenzeichen: 9 OH 413/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0506.9OH413.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
- Auf den Antrag vom 17.04.2009 wird der Beteiligten gestattet, der Antragstellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG Auskunft zu erteilen über den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer, denen die in der
Anlage AS 1
aufgeführten IP-Adressen im Hinblick auf die Werke "Casting Girls No. 004", "Casting Girls No. 003" zu den jeweiligen Zeitpunkten zugewiesen waren.
- Der Antrag, der Beteiligten zu gestatten, der Antragstellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG Auskunft zu erteilen über den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer, denen die in der
Anlage AS 1
im Hinblick auf das Werk "Perverse Pissgeschichten" aufgeführten IP-Adressen mit den lfd. Nrn. 1 - 6, 12, 13, 41 - 44 zu den jeweiligen Zeitpunkten zugewiesen waren, wird abgelehnt.
-
Eine Entscheidung über die Aufhebung der einstweiligen Anordnung vom 17.04.2009 erfolgt nach Rechtskraft dieses Beschlusses.
-
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
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