Landgericht Köln, 2009-05-06, 33 O 390/06

33 O 390/06Kantonsgericht06.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 33 O 390/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-05-06

Aktenzeichen: 33 O 390/06

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0506.33O390.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 33. Zivilkammer

Tenor

Gegen die Schuldner wird wegen einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das in dem Urteil der Kammer vom 18.03.2008 (33 O 390/06) unter Ziffer I, 1.) ausgesprochene Unterlassungsgebot ein Ordnungsgeld in Höhe von insgesamt

15.000,00 €

(in Worten fünfzehntausend Euro)

sowie ersatzweise für den Fall, dass dieses Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, für je 1.000,00 € ein Tag Ordnungshaft festgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens werden den Schuldnern auferlegt.

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