Landgericht Köln, 2009-05-04, 9 OH 197/09

9 OH 197/09Kantonsgericht04.05.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 9 OH 197/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-05-04

Aktenzeichen: 9 OH 197/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0504.9OH197.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

  1. Der Antrag vom 18.03.2009, der Beteiligten zu gestatten, der Antragstellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG Auskunft zu erteilen über den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer, denen die nachfolgend aufgeführte IP-Adresse zu dem angegebenen Zeitpunkt zugewiesen war, wird abgelehnt.

IP-Adresse: Datum und Uhrzeit:

14.03.2009 23:27:40 bis 23:42:32 (MEZ)
  1. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

  2. Eine Entscheidung über die Aufhebung der einstweiligen Anordnung vom 19.03.2009 erfolgt nach Rechtskraft dieses Beschlusses.

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