9 OH 197/09•Landgericht Köln, 2009-05-04, 9 OH 197/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 9 OH 197/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-05-04
Aktenzeichen: 9 OH 197/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0504.9OH197.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
- Der Antrag vom 18.03.2009, der Beteiligten zu gestatten, der Antragstellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG Auskunft zu erteilen über den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer, denen die nachfolgend aufgeführte IP-Adresse zu dem angegebenen Zeitpunkt zugewiesen war, wird abgelehnt.
IP-Adresse: Datum und Uhrzeit:
14.03.2009 23:27:40 bis 23:42:32 (MEZ)
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Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
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Eine Entscheidung über die Aufhebung der einstweiligen Anordnung vom 19.03.2009 erfolgt nach Rechtskraft dieses Beschlusses.
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