3 S 45/08•Landgericht Köln, 2009-05-04, 3 S 45/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 3 S 45/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-05-04
Aktenzeichen: 3 S 45/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0504.3S45.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Beklagten und Berufungsklägers
gegen das am 10. Oktober 2008 verkündete Urteil
des Amtsgerichts Gummersbach – 11 C 155/08 -
wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der
Beklagte.
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