Landgericht Köln, 2009-04-22, 91 O 59/07

91 O 59/07Kantonsgericht22.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 91 O 59/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-22

Aktenzeichen: 91 O 59/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0422.91O59.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage der Kläger zu 1.) – 5.) wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Die Kosten der Streithilfe tragen die Streithelfer.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110%

des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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