91 O 59/07•Landgericht Köln, 2009-04-22, 91 O 59/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 91 O 59/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-22
Aktenzeichen: 91 O 59/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0422.91O59.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage der Kläger zu 1.) – 5.) wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Die Kosten der Streithilfe tragen die Streithelfer.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110%
des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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