Landgericht Köln, 2009-04-22, 23 O 214/07

23 O 214/07Kantonsgericht22.04.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 23 O 214/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-04-22

Aktenzeichen: 23 O 214/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0422.23O214.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass das unter der Nummer 15/#### 822 bestehende Versicherungsverhältnis der Parteien über eine Krankenversicherung über den 30.6.2005 hinaus fortbesteht.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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