29 O 134/08•Landgericht Köln, 2009-04-02, 29 O 134/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 O 134/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-02
Aktenzeichen: 29 O 134/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0402.29O134.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages.
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