2 O 585/08•Landgericht Köln, 2009-03-24, 2 O 585/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 2 O 585/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-24
Aktenzeichen: 2 O 585/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0324.2O585.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstitutes erbracht werden.
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