Landgericht Köln, 2009-03-05, 1 S 79/07

1 S 79/07Kantonsgericht05.03.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 1 S 79/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-03-05

Aktenzeichen: 1 S 79/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0305.1S79.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13.2.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Köln – 221 C 277/06 – abgeändert und der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 997,02 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.11.2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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