20 O 246/07•Landgericht Köln, 2009-03-04, 20 O 246/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 20 O 246/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-04
Aktenzeichen: 20 O 246/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0304.20O246.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils beigetriebenen Betrages.
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