18 O 351/08•Landgericht Köln, 2009-01-21, 18 O 351/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 18 O 351/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-21
Aktenzeichen: 18 O 351/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2009:0121.18O351.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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