11 S 506/07•Landgericht Köln, 2008-11-04, 11 S 506/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 11 S 506/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-04
Aktenzeichen: 11 S 506/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:1104.11S506.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 12.11.2007 – 119 C 310/07 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits – beider Instanzen – trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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