Landgericht Köln, 2008-10-30, 6 S 403/07

6 S 403/07Kantonsgericht30.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 6 S 403/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-30

Aktenzeichen: 6 S 403/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:1030.6S403.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Leverkusen vom 16.10.2007 (28 C 6/07 ) unter Zurückweisung der Berufung im übrigen dahingehend abgeändert, dass es heißt:

Die Beklagten werden verurteilt, es zu unterlassen, in der von ihnen innegehaltenen Wohnung im Haus L-Str. a, 51377 Leverkusen, gelegen im 1. OG rechts ruhestörenden Lärm

-innerhalb der Ruhezeiten von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 22 Uhr bis 7 Uhr–

insbesondere durch das Verrücken von Möbeln, lautstarkes Herumlaufen und Trampeln in der Wohnung sowie Klopfen und Poltern an den Heizkörpern und Wänden der Wohnung zu verursachen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Den Beklagten wird angedroht, dass für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verurteilung zu 1. ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250 000 € ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten festgesetzt werden kann.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/3 und die Beklagten zu 2/3. .

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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