Landgericht Köln, 2008-10-21, 37 O 1189/07

37 O 1189/07Kantonsgericht21.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 37 O 1189/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-21

Aktenzeichen: 37 O 1189/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:1021.37O1189.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 37. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 13.05.2008 wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist hinsichtlich des Räumungsausspruchs vorläufig vollstreckbar, im übrigen nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 EUR zzgl. 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages. Insoweit darf die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil auch nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden. Der Beklagte kann die Räumungsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,-- € abwenden, wenn die Klägerinnen nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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