1 T 250/08•Landgericht Köln, 2008-10-13, 1 T 250/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 1 T 250/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-10-13
Aktenzeichen: 1 T 250/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:1013.1T250.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragsstellers gegen den Beschluss
des Amtsgerichts Köln vom 28.04.2008 – 60 XVI 173/07 – wird zurück
gewiesen.
Der Prozesskostenhilfeantrag des Antragstellers vom 16.05.2008 wird
zurück gewiesen.
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