90 O 31/08•Landgericht Köln, 2008-10-08, 90 O 31/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 90 O 31/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-08
Aktenzeichen: 90 O 31/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:1008.90O31.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer für Handelssachen
Tenor
I. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 92,43 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.05.2008 sowie vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 39,00 € zu zahlen.
II. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Berufung wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.