Landgericht Köln, 2008-10-08, 25 O 335/05

25 O 335/05Kantonsgericht08.10.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 25 O 335/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-08

Aktenzeichen: 25 O 335/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:1008.25O335.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.06.2005 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 7/8 und der Beklagte zu 1/8.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des aufgrund des Urteils für den Vollstreckungsgläubiger vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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