25 O 335/05•Landgericht Köln, 2008-10-08, 25 O 335/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 25 O 335/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-08
Aktenzeichen: 25 O 335/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:1008.25O335.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.06.2005 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 7/8 und der Beklagte zu 1/8.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des aufgrund des Urteils für den Vollstreckungsgläubiger vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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