28 O 413/08•Landgericht Köln, 2008-10-01, 28 O 413/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 413/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-01
Aktenzeichen: 28 O 413/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:1001.28O413.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Auf den Widerspruch der Verfügungsbeklagten vom 21.08.2008 wird die einstweilige Verfügung der Kammer vom 23.07.2008 (Az. 28 O 413/08) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Verfügungsbeklagten wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ord-nungshaft oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an dem Intendanten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung
v e r b o t e n,
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.