20 S 15/08•Landgericht Köln, 2008-10-01, 20 S 15/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 20 S 15/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-10-01
Aktenzeichen: 20 S 15/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:1001.20S15.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 12.03.2008 – Aktenzeichen: 126 C 629/07 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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