31 O 209/08•Landgericht Köln, 2008-09-11, 31 O 209/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 31 O 209/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-11
Aktenzeichen: 31 O 209/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0911.31O209.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilkammer
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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Der Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wird abgelehnt.
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