Landgericht Köln, 2008-09-11, 31 O 209/08

31 O 209/08Kantonsgericht11.09.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 31 O 209/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-11

Aktenzeichen: 31 O 209/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0911.31O209.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

  4. Der Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wird abgelehnt.

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