29 O 102/07•Landgericht Köln, 2008-09-11, 29 O 102/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 O 102/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-11
Aktenzeichen: 29 O 102/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0911.29O102.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 102.879,46 nebst Zinsen in Höhe von 5 %punkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.02.2007 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte und Freistellung von den Pflichten aus der Beteiligung im Nennwert von DM 150.000,00 an dem geschlossenen Immobilienfonds D Grundstücksverwaltung GmbH & Co. Vermietungs KG, Frankfurt a.M..
Es wird festgestellt, daß sich der Beklagte mit der Annahme der unter Ziffer 1. genannten Abtretung in Annahmeverzug befindet.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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