28 AR 6/08•Landgericht Köln, 2008-09-05, 28 AR 6/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 AR 6/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-09-05
Aktenzeichen: 28 AR 6/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0905.28AR6.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Auf den Antrag vom 02.09.2008, wird, nachdem durch Vorlage von Urkunden und eidesstattlichen Versicherungen glaubhaft gemacht worden ist, dass die Voraussetzungen für den Erlass der nachgesuchten Anordnung erfüllt sind, gemäß §§ 101 Abs. 9 i.V.m. Abs. 1, 2, 4, 7, 10 UrhG und 1 ff. FGG und zwar wegen der Dringlichkeit ohne vorherige Anhörung der Beteiligten folgende
einstweilige Anordnung
erlassen:
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