16 O 309/06•Landgericht Köln, 2008-09-03, 16 O 309/06
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 16 O 309/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-03
Aktenzeichen: 16 O 309/06
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0903.16O309.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner 1.511,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.10.2005 zu zahlen.
Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger gegenüber seinen Prozessbevollmächtigten in Höhe eines Betrages von 102,37 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 70 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 30 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
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