Landgericht Köln, 2008-08-29, 18 O 509/05

18 O 509/05Kantonsgericht29.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 18 O 509/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-29

Aktenzeichen: 18 O 509/05

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0829.18O509.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.314,04 EUR nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins-satz seit dem 7. Dezember 2005 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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