18 O 509/05•Landgericht Köln, 2008-08-29, 18 O 509/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 18 O 509/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-29
Aktenzeichen: 18 O 509/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0829.18O509.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.314,04 EUR nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins-satz seit dem 7. Dezember 2005 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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