Landgericht Köln, 2008-08-27, 23 O 137/07

23 O 137/07Kantonsgericht27.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 23 O 137/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-27

Aktenzeichen: 23 O 137/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0827.23O137.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

  1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Kosten der medizinisch notwendigen privatärztlichen Behandlung im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall des Klägers vom ##### gegen 16:45 Uhr auf der BAB bei Köln in Fahrtrichtung P im tariflichen Umfang unter Berücksichtigung der allgemeinen Versicherungsbedingungen an den Kläger zu erstatten, soweit die Berufsgenossenschaft diese nicht trägt.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Kosten in Höhe von 256,62 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.06.2007 zu zahlen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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