83 O 52/08•Landgericht Köln, 2008-08-21, 83 O 52/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 83 O 52/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-21
Aktenzeichen: 83 O 52/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0821.83O52.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Tenor
Unter Abweisung der Klage im übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die
Klägerin 90.347,94 EUR nebst 5 % Zinsen seit dem 12.4.2006 und weitere
1.680,10 EUR zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Die Streithelferin der Beklagten trägt ihre außergerichtlichen
Kosten selbst.
Die außergerichtlichen Kosten der Streithelferin der Klägerin
trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der
jeweils zu vollstreckenden Beträge vorläufig vollstreckbar.
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