Landgericht Köln, 2008-08-19, 11 S 350/07

11 S 350/07Kantonsgericht19.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 11 S 350/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-19

Aktenzeichen: 11 S 350/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0819.11S350.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 11.07.2007 - 148 C 148/07 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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