15 O 750/05•Landgericht Köln, 2008-08-14, 15 O 750/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 15 O 750/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-14
Aktenzeichen: 15 O 750/05
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0814.15O750.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, wegen der Grundschuldzinsen in Höhe von 25.871,37 €, nämlich 12 % seit dem 17.05.2000 bis zum 31.12.2005 aus der Grundschuld, eingetragen im Grundbuch von G, Blatt X, Abt. III, lfd. Nr.2, über 38.346,89 € (75.000,00 DM), die Zwangsvollstreckung in das mit der vorgenannten Grundschuld belastete Grundstück, Gemarkung G, Flur X, Flurstück X, zu dulden, und zwar zum Zweck der Leistung an die Kläger gemeinschaftlich in Bruchteilsgemeinschaft.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Die Kosten der Streithilfe werden dem Streithelfer auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 31.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
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