Landgericht Köln, 2008-08-12, 22 O 507/07

22 O 507/07Kantonsgericht12.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 22 O 507/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-12

Aktenzeichen: 22 O 507/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0812.22O507.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Klage gegen den Beklagten zu 2) wird abgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) trägt der Kläger. Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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