Landgericht Köln, 2008-08-06, 28 O 786/04

28 O 786/04Kantonsgericht06.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 786/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-06

Aktenzeichen: 28 O 786/04

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0806.28O786.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.000 € nebst 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.12.2004 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 89% und dem Beklagten zu 11% auferlegt. Die Kosten der Streithelferin trägt die Klägerin zu 89% im Übrigen trägt sie die Streithelferin selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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