28 O 786/04•Landgericht Köln, 2008-08-06, 28 O 786/04
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 O 786/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-06
Aktenzeichen: 28 O 786/04
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0806.28O786.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.000 € nebst 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.12.2004 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 89% und dem Beklagten zu 11% auferlegt. Die Kosten der Streithelferin trägt die Klägerin zu 89% im Übrigen trägt sie die Streithelferin selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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