20 O 162/08•Landgericht Köln, 2008-08-06, 20 O 162/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 20 O 162/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-06
Aktenzeichen: 20 O 162/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0806.20O162.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils beigetriebenen Betrages.
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