Landgericht Köln, 2008-08-06, 20 O 162/08

20 O 162/08Kantonsgericht06.08.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 20 O 162/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-06

Aktenzeichen: 20 O 162/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0806.20O162.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils beigetriebenen Betrages.

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