1 T 219/08•Landgericht Köln, 2008-08-04, 1 T 219/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 1 T 219/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-08-04
Aktenzeichen: 1 T 219/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0804.1T219.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts Köln vom 28.3.2008 – 6303 XVII E 364 – werden zurückgewiesen.
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