Landgericht Köln, 2008-07-30, 28 O 189/08

28 O 189/08Kantonsgericht30.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 189/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-30

Aktenzeichen: 28 O 189/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0730.28O189.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 22.04.2008 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Verfügungsklägerin auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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