Landgericht Köln, 2008-07-23, 28 O 19/08

28 O 19/08Kantonsgericht23.07.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 19/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-23

Aktenzeichen: 28 O 19/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0723.28O19.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, die von dem Kläger geschaffene Skulptur einer Pferdegruppe wieder in die nachfolgende Form zu bringen

  • reinkopierte Bilder 2 Seiten -

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. und 3. trägt der Kläger. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. trägt der Kläger zu 50 %. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers und die Gerichtskosten tragen der Kläger zu 4/7 und die Beklagte zu 1. zu 3/7. Eine weitere Kostenerstattung findet nicht statt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 17.000,00 €. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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