82 O 63/07•Landgericht Köln, 2008-07-18, 82 O 63/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 82 O 63/07 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-18
Aktenzeichen: 82 O 63/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0718.82O63.07.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die nach den in dieser Sache geschlossenen Teilprozessvergleichen noch rechtshängigen Klagen der Kläger zu 38, 40, 60, 69, 70 und 73 werden abgewiesen.
Die Kläger zu 22, 38, 40, 60, 69, 70 und 73 tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten jeweils zu 1/74. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die vorgenannten Kläger selbst.
Die Kosten der Streithilfe trägt die Streithelferin.
Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.