24 O 359/07•Landgericht Köln, 2008-07-03, 24 O 359/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 24 O 359/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-03
Aktenzeichen: 24 O 359/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0703.24O359.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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