81 O 167/07•Landgericht Köln, 2008-07-01, 81 O 167/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 81 O 167/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-01
Aktenzeichen: 81 O 167/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0701.81O167.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu € 250.000,- zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken
wie nachstehend beispielhaft wiedergegeben für neu herge-stellte Druckpatronen zu werben und/oder werben zu lassen:
(Es folgt eine 4-seitige Werbedarstellung)
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