Landgericht Köln, 2008-06-30, 2 O 73/08

2 O 73/08Kantonsgericht30.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 2 O 73/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-30

Aktenzeichen: 2 O 73/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0630.2O73.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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