2 O 73/08•Landgericht Köln, 2008-06-30, 2 O 73/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 2 O 73/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-30
Aktenzeichen: 2 O 73/08
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0630.2O73.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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