22 O 276/07•Landgericht Köln, 2008-06-10, 22 O 276/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 22 O 276/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-10
Aktenzeichen: 22 O 276/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0610.22O276.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 21.900,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 12. Dezember 2006 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beteiligung des Klägers an der Beklagten beendet ist.
Die Beklagte wird verurteilt, an ihn 1.419,19 € außergerichtliche Anwaltkosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz seit dem 20. Mai 2008 zu zahlen.
Die Klage wird im Übrigen abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.