Landgericht Köln, 2008-06-10, 22 O 276/07

22 O 276/07Kantonsgericht10.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 22 O 276/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-10

Aktenzeichen: 22 O 276/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0610.22O276.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 21.900,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 12. Dezember 2006 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beteiligung des Klägers an der Beklagten beendet ist.

Die Beklagte wird verurteilt, an ihn 1.419,19 € außergerichtliche Anwaltkosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz seit dem 20. Mai 2008 zu zahlen.

Die Klage wird im Übrigen abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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