Landgericht Köln, 2008-06-03, 29 T 49/08

29 T 49/08Kantonsgericht03.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 T 49/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-06-03

Aktenzeichen: 29 T 49/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0603.29T49.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 14.02.2008 (Az. 27 C 81/07) dahingehend abgeändert, dass die Kostenentscheidung wie folgt lautet:

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.