Landgericht Köln, 2008-05-21, 28 O 691/07

28 O 691/07Kantonsgericht21.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 691/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-21

Aktenzeichen: 28 O 691/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0521.28O691.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 20.12.2007 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Verfügungskläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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