Landgericht Köln, 2008-05-06, 83 O 102/07

83 O 102/07Kantonsgericht06.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 83 O 102/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-06

Aktenzeichen: 83 O 102/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0506.83O102.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 50.871,10 EUR nebst

Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit

dem 10.1.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Die Streithelferin der Beklagten trägt ihre außergerichtlichen Kosten

selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung der Klägerin in Höhe von

110 % der zu vollstreckenden Beträge vorläufig vollstreckbar.

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