83 O 102/07•Landgericht Köln, 2008-05-06, 83 O 102/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 83 O 102/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-06
Aktenzeichen: 83 O 102/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0506.83O102.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 50.871,10 EUR nebst
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit
dem 10.1.2007 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Die Streithelferin der Beklagten trägt ihre außergerichtlichen Kosten
selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung der Klägerin in Höhe von
110 % der zu vollstreckenden Beträge vorläufig vollstreckbar.
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