Landgericht Köln, 2008-05-02, 84 O 39/08

84 O 39/08Kantonsgericht02.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 84 O 39/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-02

Aktenzeichen: 84 O 39/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0502.84O39.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die einstweilige Verfügung der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 3. 3. 2008 - Aktenzeichen 33 0 63/08 - wird aufgehoben; der auf ihren Erlass gerichtete Antrag wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin kann die Vollstreckung durch die Antragsgegnerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der zu vollstreckenden Kosten abwenden, sofern nicht zuvor die Antragsgegnerin Sicherheit in gleicher Höhe erbringt.

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