Landgericht Köln, 2008-04-29, 8 O 184/07

8 O 184/07Kantonsgericht29.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 8 O 184/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-29

Aktenzeichen: 8 O 184/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0429.8O184.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die im Untergrund des Grundstücks der Klägerin I-Weg 4 in C. im Bereich zwischen den vorderen Garagen und der T-T-Straße I-Weg verlegten Stromleitungen zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 9.000,00 EUR.

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