89 O 77/07•Landgericht Köln, 2008-04-29, 89 O 77/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 89 O 77/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-29
Aktenzeichen: 89 O 77/07
ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0429.89O77.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird festgestellt, dass zwischen der Beklagten und der Klägerin seit dem 1.9.2004 der ursprünglich mit der Y Reisebüro GmbH geschlossene Passageagenturvertrag nicht mehr besteht.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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