Landgericht Köln, 2008-04-24, 86 O 8/08

86 O 8/08Kantonsgericht24.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 86 O 8/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-24

Aktenzeichen: 86 O 8/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0424.86O8.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin kann die Vollstreckung durch die Antragsgegnerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der zu vollstreckenden Kosten abwenden, sofern nicht die Antragsgegnerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe erbringt.

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