Landgericht Köln, 2008-04-21, 28 O 124/08

28 O 124/08Kantonsgericht21.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 124/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-21

Aktenzeichen: 28 O 124/08

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0421.28O124.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsklägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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