Landgericht Köln, 2008-04-18, 30 O 219/07

30 O 219/07Kantonsgericht18.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 30 O 219/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-18

Aktenzeichen: 30 O 219/07

ECLI: ECLI:DE:LGK:2008:0418.30O219.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin

4.839,16 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem

Basiszinssatz seit dem 18.07.2007 zu zahlen, die Beklagte zu 1.)

wird verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten

über dem Basiszins aus 4.839,16 € für die Zeit vom 10.04.2007 bis

zum 17.07.2007 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 10/100 und die

Beklagten als Gesamtschuldner zu 90/100.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung

in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages

abwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit

in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

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